Aufgaben Datenbank

03.02.01.10 (Baden-Württemberg) Leiten einer Ausbildungsmeisterei (Ausbildungsmeister/-in 2)

Laufende Nr
107
SYS_1
03
SYS_2
03.02
SYS_3
03.02.01
SYS_4
03.02.01.10
ORGEINHEIT
Bildungswesen
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Ausbildung
ERAAA
Leiten einer Ausbildungsmeisterei (Ausbildungsmeister/-in 2)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
14
Mitte
E 9
NRW
EG 14
NS
9
NV
EG 8
SAC
E 9
SAH
E 9

EA

Durchführen der Berufsausbildung

Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen. Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz vermitteln. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen. Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten. Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben.

Festlegen der Betriebseinsätze

Inner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Arbeitsplätze auswählen. Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren. Ausbildungsbeauftragte beraten und qualifizieren.

Steuern, Planen und Weiterentwickeln der Berufsausbildung

Lernprozesse (Ziele, Kompetenzen, Methoden etc.) planen und evaluieren. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsabläufe entsprechend den arbeits-organisatorischen und technischen Entwicklungen, betrieblichen Erfordernissen und Ausbildungsordnungen planen; mit Berufsschule abstimmen. Ausbildungspläne zeitlich und sachlich gliedern, Ausbildungs-inhalte festlegen. Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen konzipieren und anpassen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten, in Prüfungsausschüssen mitwirken, bei der Ausarbeitung neuer Prüfungsaufgaben mitarbeiten. Bei der Bildungsbedarfsermittlung mitwirken und erforderliche Kapazitäten für die Ausbildung ableiten. Fördermaßnahmen / Seminare für Auszubildende auswählen und Ergebnisse auswerten. Auf Anforderung der Fachbereiche/Fertigung innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen für den gewerblich-technischen Bereich planen und durchführen. Betriebsrat / JAV über geplanten Maßnahmen informieren.

Durchführen der Bildungsberatung

Auswahlkriterien und Auswahlverfahren konzipieren. Schulabgänger/Bewerber, Lehrer, Arbeitsvermittler etc. über Ausbildungsinhalte sowie spätere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten informieren / beraten. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Auswahl von Ausbildungsbewerbern mitwirken, ggf. Einstellungsgespräche führen.

Instand halten von Ausbildungsmitteln

Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen lassen.

Führen von Auszubildenden

Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche in Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen. Kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitssicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen. Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z. B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen bzw. einleiten, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen. Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
--
B Ausbildung
Die Planung und Steuerung und Durchführung der Berufsaubildung erfordert eine Ausbildung als Meister/-in mit Ausbildungsbefähigung.
B316
E Erfahrung
Steuern, Planen und Weiterentwickeln der Berufsausbildung entsprechend der arbeitsorganisatorischen und technischen Entwicklungen, die genauen Kenntnisse der betrieblichen Abläufe zur entsprechenden Einsatzplanung der Auszubildenden, die Durchführung der Bildungsberatung für Schulabgänger / Bewerber sowie die Koordination und Zusammenarbeit mit Berufsschulen, IHK u.s.w. erfordern eine Erfahrung von bis zu 5 Jahren.
E48
D Denken
Die Planung, Steuerung, Weiterentwicklung der Berufsausbildung sowie die Konzeption von Fachlehrgängen, sozialpädagogischen Maßnahmen, Auswahlkriterien und -verfahren erfordern die Kombination bekannter Lösungsmuster.
D48
H Handlungsspielraum / Verantwortung
Die Festlegung der Ausbildungsinhalte/-pläne, die Planung der Lernprozesse sowie die Durchführung der Berufsausbildung und der sozialpädagogischen Maßnahmen erfolgt nach Zielvorgaben für das Aufgabengebiet und erfordert den selbstständigen Einsatz bekannter Methoden und Hilfsmittel.
H611
K Kommunikation
Abstimmung und Koordination sind bei der Planung der Ausbildung mit in- und externen Stellen bei gleicher Gesamtzielsetzung notwendig. Dabei treten unterschiedliche Interessenlagen auf.
K47
F Mitarbeiterführung
Das Führen von Auszubildenden, die Erreichung der Ausbildungsziele und der geforderten Kompetenzen bedingen die Herstellung eines gemeinsamen Aufgabenverständnisses.
Summe Punkte
F34
54